Artikel 4 der aktuellen Satzung vom 23.11.2002 besagt folgendes zu den Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft beim PIM and CEMS Student and Alumni Club Cologne e.V.:
Der Verein besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die sich für die Teilnahme am PIM-Austausch, am CEMS MIM Programm oder einem anderen internationalen Studienaustausch der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln beworben haben. Als Bewerbung gilt dabei die Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen und das Erscheinen vor der Auswahlkommission. Eine Ablehnung des Kandidaten durch die Auswahlkommission beeinflusst die Möglichkeit der Mitgliedschaft nicht. Außerordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein.